Ausstellung von Ersatzpapieren
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigungen Teil I (früher: Fahrzeugschein) oder Teil II (früher: Fahrzeugbrief) verlieren, erhalten Sie Ersatzdokumente. Dies gilt auch bei Verlust alter Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief).
Was Sie bei deren Beantragung auf keinen Fall vergessen dürfen und an wen Sie sich wenden sollen, erfahren Sie in der jeweiligen Verfahrensbeschreibung.
Übergeordnete Lebenslage: Fahrzeuge
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