Die Hauptaufgabe des Wasserwerks ist es, die Einwohner der Stadt Donaueschingen mit frischem Trinkwasser zu versorgen. Dabei wird das Wasser vom Eigenbetrieb Wasserwerk gefördert, gespeichert und schließlich über das Leitungsnetz verteilt. Darüber hinaus gehören regelmäßige Kontrollen der Trinkwasserqualität sowie die laufende Unterhaltung und Ausbau des Leitungsnetzes inklusive Erschließung von Grundstücken und die Erschließung neuer Quellen zu den Aufgaben des Wasserwerks.

Der Eigenbetrieb kann aufgrund von Vereinbarungen sein Versorgungsgebiet auf andere Gemeinden/ Städte ausdehnen oder Abnehmer außerhalb des Stadtgebiets mit Wasser beliefern.

Für die Wasserversorgung erhebt der Eigenbetrieb Gebühren. Der Gebührenzeitraum ist das Kalenderjahr. Die Wasserverbrauchsgebühren werden als Vorauszahlungen in drei Abschlägen (jeweils zum 01.04., 01,07., 01.10.) erhoben und zum Schluss des Gebührenzeitraums (Stichtag 31.12.) anhand des tatsächlichen Verbrauchs abgerechnet. Die Gebührenhöhe wird alle zwei Jahre unter Berücksichtigung aller angefallenen Kosten und vereinnahmten Gebühren neu kalkuliert.

Für die Jahre 2026 und 2027 wurden die Gebühren im Jahr 2025 ermittelt. Daraus ergab sich eine Gebühr in Höhe von 3,48 €/m³ für das Jahr 2026 und in Höhe von 3,51 €/m³ für das Jahr 2027 jeweils zuzüglich  der gesetzlichen Mehrwertsteuer mit dem jeweils geltenden Steuersatz.

Um eine ordnungsgemäße Abrechnung zu gewährleisten wird jeder Hausanschluss mit einem Hauptwasserzähler versehen. Der turnusmäßige Austausch der Wasserzähler unter Berücksichtigung der gesetzlichen Eichfristen gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Eigenbetriebs.