Veranstaltung
Michaelimarkt
Mi., 30. September 2020
08:00-17:00
Uhr
Das Datum dieser Veranstaltung liegt in der Vergangenheit
Der alljährliche Michaelimarkt kann dieses Jahr – wenn auch unter coronabedingten Einschränkungen - stattfinden.
Der traditionelle Michaelimarkt, der als historischer Krämermarkt bereits seit dem Mittelalter existiert und jedes Jahr nach dem Michaelistag stattfindet, darf auch dieses Jahr wieder Besucher begrüßen.
Der Markt findet am Mittwoch, den 30.09.2020 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Bereich der Zeppelinstraße, Hermann-Fischer-Allee und Wasserstraße statt.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie mussten jedoch von Seiten des städtischen Ordnungsamtes Absprachen mit dem Verantwortlichen getroffen werden, ohne die der Markt nicht hätte stattfinden können.
Dabei wurde die eigentliche Marktfläche vergrößert, um die Abstandsregelungen aus der Coronaverordnung einhalten zu können. Weiterhin wird es in diesem Jahr keine Restplatzvergabe geben. Für VerkäuferInnen, die in direktem, ungeschütztem Kundenkontakt stehen, gilt die Maskenpflicht. Für Besucher wird weiterhin gemäß der Coronaverordnung eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgesprochen. Von einer Datenerhebung kann der Veranstalter absehen, da es sich um einen Markt nach § 68 der Gewerbeordnung handelt.
Sollte der Landesgesetzgeber in der Zeit vor der Veranstaltung weitere Einschränkungen erlassen, finden diese Anwendung.
Um auch weitere Krämermärkte in der Zukunft durchführen zu können, bedarf es der strikten Einhaltung der Coronavorschriften durch die Besucher.
Der traditionelle Michaelimarkt, der als historischer Krämermarkt bereits seit dem Mittelalter existiert und jedes Jahr nach dem Michaelistag stattfindet, darf auch dieses Jahr wieder Besucher begrüßen.
Der Markt findet am Mittwoch, den 30.09.2020 von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Bereich der Zeppelinstraße, Hermann-Fischer-Allee und Wasserstraße statt.
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie mussten jedoch von Seiten des städtischen Ordnungsamtes Absprachen mit dem Verantwortlichen getroffen werden, ohne die der Markt nicht hätte stattfinden können.
Dabei wurde die eigentliche Marktfläche vergrößert, um die Abstandsregelungen aus der Coronaverordnung einhalten zu können. Weiterhin wird es in diesem Jahr keine Restplatzvergabe geben. Für VerkäuferInnen, die in direktem, ungeschütztem Kundenkontakt stehen, gilt die Maskenpflicht. Für Besucher wird weiterhin gemäß der Coronaverordnung eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgesprochen. Von einer Datenerhebung kann der Veranstalter absehen, da es sich um einen Markt nach § 68 der Gewerbeordnung handelt.
Sollte der Landesgesetzgeber in der Zeit vor der Veranstaltung weitere Einschränkungen erlassen, finden diese Anwendung.
Um auch weitere Krämermärkte in der Zukunft durchführen zu können, bedarf es der strikten Einhaltung der Coronavorschriften durch die Besucher.
Hermann-Fischer-Allee, Wasserstraße, Max-Egon-Straße und Zeppelinstraße
Landesverband Schausteller und Marktkaufleute Baden-Württemberg e.V.