Mit dem "Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur digitalen Antragstellung.
zur Online-AntragsstellunG
Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden:
- Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
- Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
- Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
- Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
- Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
- Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
- Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
- Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.
Video zur digitalen Bauantragstellung
Ich brauche Hilfe bei der Anmeldung zu ViBa BW (Virtuelles Bauamt)
Tipps und Tricks für Ihre digitale Antragstellung
Wichtige Downloads
Hilfestellung für die Nutzung der Bund-ID für Privatpersonen
Hilfestellung für die Nutzung des "mein unternehmenskonto" für unternehmen (MUK)
Anleitung zur Antragstellung für die Bauherrschaft
Anleitung zur Antragstellung für das Architekturbüro
Anleitung für die Zusammenarbeit auf der Antragsplattform
Leitfaden zur erfolgreichen Antragstellung