Mit dem "Virtuellen Bauamt Baden-Württemberg" - kurz ViBa-BW - reichen Sie Ihren Bauantrag vollständig digital ein.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur digitalen Antragstellung.

zur Online-AntragsstellunG

Folgende Leistungen können via ViBa-BW abgerufen werden:

  • Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO BW
  • Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO BW beantragen
  • Bauvoranfrage nach § 57 LBO BW beantragen
  • Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
  • Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
  • Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO BW beantragen
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach §52 LBO
  • Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO BW beantragen
  • Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO beantragen
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung

Nutzungsänderungen, Werbeanlagen und Versammlungsstätten können Sie unter "Baugenehmigung nach §58 Abs. 1 LBO BW beantragen" einreichen.

Video zur digitalen Bauantragstellung

Ich brauche Hilfe bei der Anmeldung zu ViBa BW (Virtuelles Bauamt)

Tipps und Tricks für Ihre digitale Antragstellung