hilfeleistungen für die wirtschaft
Die gegenwärtige Corona-Krise verändert unseren Alltag und unser gesellschaftliches Zusammenleben in einer Weise, wie es kaum jemand für möglich gehalten hätte. Dabei stellt die Corona-Krise nicht nur die Gesundheit unserer Bevölkerung, sondern auch unsere vielfältige Wirtschaft vor große Herausforderungen.
Ein Hinweis zur aktuellen Rechtslage: Da die Allgemeinverfügung der Stadt Donaueschingen zwischenzeitlich wieder aufgehoben wurde, besitzt auch in Donaueschingen ausschließlich die Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg Gültigkeit:
FAQ-Liste für Gewerbetreibende
Diese Information soll Ihnen einen kurzen und schnellen Überblick über Arbeitsrechtliche Auswirkungen, Finanzhilfen und Fördermöglichkeiten aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie bieten. Für nähere Informationen zu den einzelnen Themen sind hilfreiche Links beigefügt:
Wichtige Telefonnummern und Informationen:
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
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Informiert und berät Mitgliedsunternehmen umfassend über ihre Hotline unter Telefon: 07721 922-244.
Die Hotline ist montags bis freitags von 8 - 17 Uhr und samstags von 10 - 14 Uhr erreichbar.
Handwerkskammer Konstanz
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Telefon: 07531 205-201
Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 - 17:00 Uhr erreichbar.
Landratsamt Schwarzwald-Baar
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Hotline für Gewerbetreibende
Telefon: 07721 913 7505
Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 - 16:00 Uhr erreichbar.
Landesministerium Baden-Württemberg
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Telefon: 0800 40 200 88
Hotline für Unternehmen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr erreichbar.