Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird durch das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt er für die Grundschulkinder aller Klassenstufen.

Der Anspruch besteht wöchentlich an fünf Werktagen im zeitlichen Umfang von acht Stunden täglich. Er gilt im zeitlichen Umfang des Unterrichts sowie der Angebote der Ganztagsgrundschulen als erfüllt. Die kommunalen Betreuungsangebote im Rahmen der Schulkindbetreuung an Schultagen ergänzen die Ganztagsbetreuung während der Schulzeit. Die ergänzende Betreuung ist kostenpflichtig.

In den Schulferien besteht der Rechtsanspruch ebenfalls – mit Ausnahme von 4 Ferienwochen bzw. 20 Schließtagen.

Weitere Informationen zum Rechtsanspruch erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden Württemberg. 

Die Stadt Donaueschingen hat für die Umsetzung des Rechtsanspruchs das Angebot der Schulkindbetreuung an Schultagen ausgebaut. Anstelle der Bedarfsmeldung bis zum 15. März jeden Jahres können die Eltern und Sorgeberechtigten direkt das konkrete Betreuungsmodul anmelden.

Betreuungsmodule an Schultagen in der Grundschule

Ab dem Schuljahr 2026/2027 stehen (je nach Schulstandort) folgende Betreuungsmodule zur Verfügung:

Betreuungsmodule_Schulkindbetreuung_an_Schultagen_Donaueschingen

Anmeldung für die Schulkindbetreuung an Schultagen in der Grundschule

Die Anmeldung zu den Betreuungsmodulen an Schultagen ist ausschließlich online möglich:
Online-Anmeldung schulkindbetreuung an schultagen

Sie haben Fragen

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Dann wenden Sie sich per E-Mail an schule.betreuung(at)donaueschingen.de