Fundamt
Fundbüro - Fundsachen
Fundsachen sind anzeigepflichtig und beim Fundbüro abzugeben.
Die Fundanzeige ist unverzüglich zu erstatten.
Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache unverzüglich anzeigen und abliefern. Die Ablieferung der Fundsache und Aufnahme der Fundanzeige kann beim Fundbüro oder einer Polizeidienststelle, aber auch bei einer Ortsverwaltung erfolgen.
Fundzweiräder hingegen sind nicht im Fundbüro, sondern bei einer Polizeidienststelle
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie beim zuständigen Fundbüro persönlich nachsehen, telefonisch oder per e-Mail nach dem verlorenen Gegenstand anfragen, sowie Online nach Fundsachen suchen.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate
Die Gebühr für die Abholung einer Fundsache beträgt 9,50 Euro.
§§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch