Fundbüro - Fundsachen

Fundsachen sind anzeigepflichtig und beim Fundbüro abzugeben.
Die Fundanzeige ist unverzüglich zu erstatten.

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Team
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Wenn Sie etwas gefunden haben, sollten Sie die Fundsache unverzüglich anzeigen und abliefern. Die Ablieferung der Fundsache und Aufnahme der Fundanzeige kann beim Fundbüro oder einer Polizeidienststelle, aber auch bei einer Ortsverwaltung erfolgen.
Fundzweiräder hingegen sind nicht im Fundbüro, sondern  bei einer Polizeidienststelle  
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie beim zuständigen Fundbüro persönlich nachsehen, telefonisch oder per e-Mail nach dem verlorenen Gegenstand anfragen, sowie Online eine Verlustmeldung aufgeben oder nach Fundsachen suchen.


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Frist/Dauer

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt sechs Monate

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Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Abholung einer Fundsache beträgt:

- für Gegenstände mit einem Wert < 50,00 € =   3,00 €

- für Gegenstände mit einem Wert > 50,00 € = 27,60 €



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Rechtsgrundlage

§§ 965 ff Bürgerliches Gesetzbuch

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Zugehörigkeit zu