Dienstleistung
Einbürgerung
Unter bestimmten Voraussetzungen haben gut integrierte AusländerInnen, die einen gesicherten Lebensunterhalt haben, schon länger in Deutschland leben und ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können, die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Eine Einbürgerung ermöglicht Zugewanderten eine vollständige gesellschaftliche Teilhabe, angefangen vom Wahlrecht und dem Recht zur Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bis hin zum EU-Freizügigkeitsrecht sowie dem visafreien Reisen in viele Länder außerhalb der EU. Die zuständige Einbürgerungsbehörde ist das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis.
Weiterführende Informationen: https://www.lrasbk.de/Landratsamt/%C3%84mter/Ordnungsamt/index.php?La=1&NavID=2961.1520&object=tx,2961.10173.1&kat=&kuo=2&sub=0