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Eheschließung bei deutscher Staatsangehörigkeit anmelden
Sie möchten heiraten, dann müssen Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin die beabsichtigte Eheschließung anmelden.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist zur Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und zur Ermittlung etwaiger Eheverbote erforderlich. Sie kann und sollte möglichst frühzeitig angemeldet werden, allerdings nicht länger als 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin. Für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk einer der Eheschließenden einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sie können das PDF am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken. Eheschließung anmelden - Vollmacht
- PDF-Formular zum Ausdrucken Eheschließung-Infoblatt
Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Ist einer der Eheschließenden verhindert, so kann dieser die andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Grundsätzlich vorzulegende Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Donaueschingen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle (maximal 4 Wochen alte) erweiterte Meldebescheinigung mit Angaben zur Staatsangehörigkeit und zum Familienstand. Diese erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Einwohnermeldeamt. Die Vorlage einer erweiterten Meldebescheinigung ist nur erforderlich, wenn Sie nicht in Donaueschingen wohnen oder heiraten. Wenn Sie beide nicht in Donaueschingen gemeldet sind, müssen Sie die Ehe bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden.
- eine aktuelle Abschrift aus Ihrem Geburtenregister mit Hinweisen. Diese erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Geburtsstandesamt. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtenregister ist nur erforderlich, wenn Sie nicht in Donaueschingen geboren wurden. Es handelt sich hierbei nicht um eine Geburtsurkunde.
- Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, ist die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) erforderlich.
Wenn Sie schon einmal verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben:
- aktueller, beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Vermerk über die Auflösung der Ehe. Diese erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Eheschließungsstandesamt. Die Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister ist nur erforderlich, wenn Sie nicht in Donaueschingen geheiratet haben.
- Liegt Ihr Eheschließungsort im Ausland, ist die Vorlage einer Heiratsurkunde (ggf. mit beglaubigter Übersetzung) erforderlich. Sollte Ihre Vorehe im Ausland geschieden worden sein, sind weitere Unterlagen erforderlich – diese erfragen Sie bitte telefonisch unter (0771 857 171) oder per E-Mail unter (standesamt@Donaueschingen.de)
Wenn Sie ein oder mehrere gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus den jeweiligen Geburtsregistern von gemeinsamen Kindern, ggf. auch Vaterschaftsanerkennungen und Sorgerechtsnachweise
Weitere Unterlagen:
Sind Sie Spätaussiedler*in oder wurden eingebürgert, können unter Umständen noch weitere Unterlagen erforderlich sein wie z.B.:
- Einbürgerungsurkunde
- Registrierschein, Vertriebenenausweis und/oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Bescheinigungen über Namensänderungen
Bitte beachten Sie, dass in besonderen Einzelfällen noch weitere Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sein und von uns nachgefordert werden können. Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Unterlagen haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
- Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 40,00; wenn ausländisches Recht zu beachten ist (unabhängig von der Staatsangehörigkeit): EUR 80,00
- standesamtliche Trauung innerhalb der üblichen Dienstzeiten: kostenfrei
- standesamtliche Trauung außerhalb der üblichen Dienstzeiten: EUR 60,00
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 30,00
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehemündigkeit)
- § 1304 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Keine Geschäftsunfähigkeit)
- § 1306 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbot bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft)
- § 1307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Eheverbote bei Verwandtschaft)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)