Dienstleistung
Sonderschule - Kind für Aufnahme anmelden
Förderschulen besuchen Schüler mit Behinderungen und sonderpädagogischem Förderbedarf, die in allgemeinen Schulen (Grundschulen, Werkrealschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen) nicht ihren Voraussetzungen entsprechend erfolgreich gefördert werden können.
Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet haben, also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig.
Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte sechste Lebensjahr (vom 01. Oktober bis 30. Juni) erfolgt. Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können auch ohne weitere Formalitäten von den Eltern zur Schule angemeldet werden. Die zuständige Schule versendet die Einladungen mit den Einschulungsterminen.
Kinder, die das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet haben, also ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig.
Seit dem Schuljahr 2005/2006 ist eine Erweiterung der Stichtagsflexibilisierung auf das gesamte sechste Lebensjahr (vom 01. Oktober bis 30. Juni) erfolgt. Kinder, die zwischen dem 01. Oktober und dem 30. Juni sechs Jahre alt werden, können auch ohne weitere Formalitäten von den Eltern zur Schule angemeldet werden. Die zuständige Schule versendet die Einladungen mit den Einschulungsterminen.