Dienstleistung
Öffentliche Vergabe - Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
Bei der Öffentlichen Ausschreibung (unterhalb EU-Schwellenwert) können alle Unternehmen, die die gewünschten Leistungen anbieten, Angebote abgeben. Dies gilt auch für das offene Verfahren. Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den EU-Schwellenwert überschreitet.
Der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) gibt die Ausschreibungen über spezielle Ausschreibungsmedien bekannt. Er fordert damit eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auf.
Hinweis: EU-Ausschreibungen müssen in jedem Fall im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.