Dienstleistung
Nachbarbeteiligung im Baurecht
Über eingehende Bauanträge werden die Eigentümer der an das Baugrundstück benachbarten Grundstücke im Rahmen einer Anhörung unterrichtet. Jeder Eigentümer hat dabei die Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen die Baupläne des zur Genehmigung beantragten Vorhabens auf dem Rathaus einzusehen und Einwendungen geltend zu machen.
Wichtig:
Die 4-Wochen-Frist ist eine Ausschlussfrist. Später eingehende Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wichtig:
Die 4-Wochen-Frist ist eine Ausschlussfrist. Später eingehende Einwendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.