Dienstleistung
Jubilare
Der Bürgerservice übermittelt an Mitteilungsblatt und örtliche Presse die Geburtstage aller Jubilare zum 70, 75, 80 usw. Lebensjahr. Diese Datenübermittlung ist nach den Vorschriften des Meldegesetzes zulässig. Personen, die mit der Veröffentlichung ihrer Daten nicht einverstanden sind, können eine Sperrung ihrer Daten veranlassen. Dies kann beim Bürgerservice oder den Ortsverwaltungen erfolgen.
Wichtig: die Sperrung muss mindestens 14 Tage vor dem Geburtstag erfolgen. Eine einmal beantragte Sperrung bleibt so lang bestehen, bis sie widerrufen wird.
Wichtig: die Sperrung muss mindestens 14 Tage vor dem Geburtstag erfolgen. Eine einmal beantragte Sperrung bleibt so lang bestehen, bis sie widerrufen wird.