Dienstleistung
Personenbezogene Daten - Auskunft über gespeicherte Daten beantragen
Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen speichern personenbezogene Daten. Sie können von diesen Stellen Auskunft darüber verlangen,
- ob und welche Daten diese über Sie speichern,
- zu welchem Zweck sie die Daten verarbeiten,
- woher die Daten stammen, wenn dies gespeichert oder sonst bekannt ist,
- an wen sie die Daten übermitteln.
Hinweis: Sie haben in bestimmten Fällen keinen Anspruch auf Auskunft:
- gegenüber dem Landtag: in parlamentarischen Angelegenheiten
- gegenüber dem Rechnungshof und den staatlichen Rechnungsprüfungsämtern: im Rahmen Ihrer Prüfungstätigkeiten