Nach § 13 der Gutacherausschussverordnung für Baden-Württemberg können auf schriftlichen Antrag Vergleichspreise beantragt werden.

Die Antragstellung ist möglich für:

- mit der Wertermittlung von Grundstücken befasste Behörden und

- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Mit dem Antrag ist das berechtigte Interesse nachzuweisen. Auch muss eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet sein.

Bitte lassen Sie uns den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag mit weiteren Anlagen zukommen an

gutachterausschuss(at)donaueschingen.de

Zum Antragsformular:

Antragsformular Vergleichspreise

Für Interessierte die nach § 13 der der Gutachterausschussverordnung nicht berechtigt sind Auskünfte aus der Kaufpreissammlung zu beantragen, verweisen wir vollständigkeitshalber auf den Grundstücksmarktbericht. Dieser ist auf der Homepage einsehbar und enthält ebenfalls nützliche Informationen zum Immobilienmarkt und diverse Auswertungen. Unter anderem finden Sie dort eine Mietübersicht, sowie die Gebäudefaktoren (€/m² Wohnfläche) für Eigentumswohnungen und Ein- bis Zweifamilienhäuser.

Zum Marktbericht:

Grundstücksmarktbericht