Die Stadt Do­nau­eschin­gen ge­währt ein­kom­mens­schwä­che­ren Fa­mi­li­en mit dem Städ­ti­schen Fa­mi­li­en­pass be­son­de­re Er­mä­ßi­gun­gen bei der Nut­zung städ­ti­scher Ein­rich­tun­gen. An­trags­be­rech­tigt sind Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind sowie Fa­mi­li­en mit mindestens einem kin­der­geld­be­rech­tig­ten Kin­d mit Hauptwohnsitz in Donaueschingen. Das Gesamtfamilieneinkommen darf außerdem die jährlich festgesetzte monatliche Nettoeinkommensgrenze nicht übersteigen.  Die jeweiligen Nettoeinkommensgrenzen sowie weitere Informationen für die Gewährung des Städtischen Familienpasses entnehmen Sie bitte den Richtlinien für den Städtischen Familienpass, die zum Herunterladen bereit stehen. Ebenso steht ein Antragsformular auf Gewährung des Städtischen Familienpasses zum Herunterladen bereit.