Die Stadt Donaueschingen gewährt einkommensschwächeren Familien mit dem Städtischen Familienpass besondere Ermäßigungen bei der Nutzung städtischer Einrichtungen. Antragsberechtigt sind Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind sowie Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind mit Hauptwohnsitz in Donaueschingen. Das Gesamtfamilieneinkommen darf außerdem die jährlich festgesetzte monatliche Nettoeinkommensgrenze nicht übersteigen. Die jeweiligen Nettoeinkommensgrenzen sowie weitere Informationen für die Gewährung des Städtischen Familienpasses entnehmen Sie bitte den Richtlinien für den Städtischen Familienpass, die zum Herunterladen bereit stehen. Ebenso steht ein Antragsformular auf Gewährung des Städtischen Familienpasses zum Herunterladen bereit.