Grundsteuerreform und Bodenrichtwerte 2022
Informationen des Gemeinsamen Gutachterausschusses für den südwestlichen Schwarzwald-Baar-Kreis zur Grundsteuerreform
Für die zum Stichtag 1. Januar 2022 durchzuführende Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte sind Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigte verpflichtet, schon in diesem Jahr (ab 7/2022) eine Steuererklärung an das Finanzamt abzugeben. Eine Abgabe der Grundsteuererklärung wird in elektronischer Form über das Portal ELSTER voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein.
Vorher sind für Sie keine Schritte notwendig
In der Steuererklärung müssen u.a. Angaben zum Bodenrichtwert zum Grundstück gemacht werden. Für nähere Informationen folgen Sie dem Link