Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Oberbürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder kraft Gesetzes der Oberbürgermeister zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführungen seiner Beschlüsse durch den Oberbürgermeister.
Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern. Die Hauptsatzung bestimmt für die Stadt und die Ortsteile die Anzahl der Sitze im Gremium (unechte Teilortswahl). Somit ist die tatsächliche Größe jeweils vom Ergebnis der im 5-Jahres-Turnus erfolgenden Gemeinderatswahl abhängig und umfasst 39 Sitze nach der Wahl vom 9. Juni 2024.
Neben dem Gemeinderat gibt es drei beschließende Ausschüsse (Hauptausschuss, Technischer Ausschuss, Bauausschuss), beratende Ausschüsse (Kulturausschuss), sowie weitere Gremien, Gesprächskreise, Arbeitskreise, Partnerschaftskomitees und Vertretung der Stadt durch Mitglieder des Gemeinderates in Kuratorien und Verbandsversammlungen weiterer Institutionen.
Die ebenfalls in der Hauptsatzung festgelegte Ortschaftsverfassung regelt die Bildung und Zusammensetzung der Ortschaftsräte in den einzelnen Ortschaften und legt deren Zuständigkeiten fest.
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