lärmaktionsplanung
Aufgrund der EU-Umgebungslärmrichtlinie besteht die Verpflichtung für deutlich verkehrslärmbelastete Gemeinden, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Grundlage der Planung ist die Darstellung der Lärmsituation, wobei es zunächst nur um Verkehrslärm geht. Fluglärm, Freizeitlärm und Gewerbelärm werden nicht betrachtet.
In Donaueschingen wurden alle Straßen mit mehr als 5000 Kfz/Tag dargestellt und es wurde ermittelt, wie viele Bürger gesundheitsschädlichem Lärm ausgesetzt sind. Darauf aufbauend werden Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbetroffenheit diskutiert.
Der letzte abgeschlossene Lärmaktionsplan ist hier einsehbar:
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https://www.gvv-umweltbuero.de/arbeitsfelder/laermaktionsplan/
Derzeit wird an der Neuaufstellung des Lärmaktionsplanes gearbeitet.